Allgemeine Geschäftsbedingungen
Firma Gastro Crew Dresden ist eine Firma, die sich im Dienstleistungssektor spezialisiert hat. Die Mitgestaltung bezieht sich auf unterschiedliche Dienstleistungen im Bereich Personalvermittlung, als auch der Eventservicebetreuung. Diese Vereinbarung wird zwischen dem Auftraggeber und Gastro Crew Dresden geregelt. Gastro Crew Dresden behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern.
Personalvermittlung
Die Bereitstellung von Personal ist der Gegenstand der gegenseitigen Vereinbarung zwischen Einsatzkraft und Gastro Crew dresden und zwischen Auftraggeber und Gastro Crew dresden . Gastro Crew Dresden übernimmt keine Haftung für spezielle, individuelle Absprachen zwischen Auftraggeber und Personalkräften. Gastro crew Dresden übernimmt keine Haftung für kurzfristige Absagen bzw. Personalausfälle seitens des Einsatzpersonals oder des Auftraggebers aus wichtigem Grund. Dieser ist gegeben, wenn sich alle Parteien einig sind, dass der Grund gerechtfertigt ist. Eine Ersatzleistung in Form einer Geldleistung wird in solchen Fällen ausgeschlossen. Gastro Crew Dresden übernimmt keine Haftung für Schäden des Personals auf dem Hin- und Rückweg des entsprechenden Veranstaltungsortes. Das Personal hat sich für etwaige Schäden privat zu versichern. Für Schäden im Einsatzbereich trägt der Auftraggeber eine Versicherungspflicht. Ferner ist der Auftraggeber verpflichtet, die Personalkräfte bei der Berufsgenossenschaft anzumelden. Grundsätzlich gilt, dass das von Gastro Crew Dresden vermittelte Personal keine Auftraggeber Kontakte für eigene Gewinnerzielungszwecke mit derselben Tätigkeit selbständig nutzen darf. Bei Verstoß werden Schadensersatzansprüche gemäß der Gebührenordnung in Abschnitt V gefordert. Gastro Crew Dresden hat das Recht, Personal zu vermitteln und erhält dafür Provision inkl. Bearbeitungsgebühr.
Abschnitt II:
Die allgemeine Vertragslaufzeit beträgt, sofern nichts Gegenteiliges schriftlich festgehalten ist, in der Regel 12 Monate. Kann aber auch anders schriftlich festgehalten werde.
Abwerbung
Abwerbungen/Abwerbeversuche/Gegenangebote sind verboten. Findet dennoch eine Abwerbung/ein Abwerbeversuche statt, können Schadensersatzansprüche gemäß einer Gebührenordnung geltend gemacht werden. Es ergeht eine Sperrfrist von 10 Monaten einer vertraglich vermittelten Person gegenüber unseren Vertragspartnern im Sinne einer selbständigen gewinnorientierten Absichtshandlung, selbst nach Kündigung des Vermittlungsvertrages mit Gastro Crew Dresden.
Fernbleiben
Die Personalkräfte sind verpflichtet schriftlich einen Termin mit Zu- oder Absage zu bestätigen. Ein Widerruf kann bis 5 Tage vor Buchung erfolgen. Danach gilt die Bestätigung als bindend. Die Entschuldigung einer kranken Personalkraft zum Event wird mit Vorlage eines ärztlichen Attestes akzeptiert. Im Falle des unrechtmäßigen Fehlens ist eine Entschädigung in Höhe von 250 €/Tag fällig. Ferner obliegt es dem Auftraggeber, von seinem Recht des Schadensersatzes Gebrauch zu machen. Hierüber erhält die Personalkraft eine Mahnung. Eine Verrechnung zur Auftragsrechnung ist möglich. Falls eine Personalkraft auch ohne wichtigen Grund verhindert ist, ist dies bis 3 Tage vor Veranstaltung der Gastro Crew Dresden mitzuteilen. Geschieht dies nicht, spricht man von einer nicht ordnungsgemäßen Abmeldung, welche als unrechtmäßiges Fehlen zu werten ist. Im Wiederholungsfalle wird der Vertrag mit sofortiger Wirkung gekündigt, alle Buchungen storniert und eine weitere Entschädigung in Höhe von 2500€ gegenüber Gastro Crew Dresden ist zu zahlen. Hat die Personalkraft einen wichtigen Grund für das Fernbleiben, welchen Vermittlungsfirma und Auftraggeber schriftlich akzeptieren, kann diese auch ohne Krankenschein vom Einsatzort fernbleiben.
Abschnitt IV:
Pflichten
Abschnitt V:
Alle Nettopreise beziehen sich auf das aktuelle Angebot bzw. Vertrag von Gastro Crew Dresden.
Verlängerungen sowie Nachbuchungen werden immer mit Gastro Crew Dresden verhandelt. Es ist untersagt innerhalb eines Jahres mit dem vermittelten/gebuchten Personal (Service/Koch/etc.) direkt zusammen zu arbeiten. Falls doch wird eine Vermittlungsgebühr von 10000€ fällig.
Nach Absprache ist eine Übernahme/Festanstellung zu einer mit uns vereinbarten Gebühr möglich.
Stornierungen:
– unter 24 Stunden gleich 100% Entschädigung
– unter 48 Stunden gleich 70% Entschädigung
– unter 3 Tagen gleich 50% Entschädigung
Abschnitt VI:
Wir verweisen auf folgende Zahlungsadresse:
Die Gastro Crew Dresden hat das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn, ein Zahlungsverzug von mehr als 4 Wochen vorliegt. Die Dienstleistung nicht im Rahmen der geltenden Vorschriften und Gesetzte Verwendung findet oder missbräuchlich verwendet wird.
Bei einer fristlosen Kündigung erfolgt die Abrechnung analog zu § 649 BGB. Schadensersatzforderungen, die im Zusammenhang mit einer fristlosen Kündigung stehen, behält sich die Gastro Crew Dresden vor
Abschnitt VIII:
Der Vertrag/ die Bestellung kann innerhalb von 14 Tagen ab der Bestellung ohne Angaben von Gründen widerrufen werden. Zusätzliche Kosten fallen keine an.
Abschnitt IX:
Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam werden sollten oder dieser Vertrag Lücken hat, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages vernünftigerweise vereinbart worden wäre, hätte man diese Angelegenheit von vornherein bedacht.
Gerichtsstand: Sitz des Unternehmens
Kamenz (Amtsgericht), Langerichtsbezirk Görlitz (Zweigstelle Bautzen)
Verfasst am 15.10.2020
Gastro Crew Dresden
Robert-Koch-Str. 23 in 01896 Pulsnitz